Der EU-Rat hat den rumänischen Antrag hinsichtlich der Erhöhung von 35.000 Euro auf 50.000 Euro der Umsatz- oder Einkommenschwelle ab der die rumänischen Firmen Mehrwertsteuer-pflichtig werden, genehmigt.

Die Entscheidung wurde am 26. März angenommen und im Amtsblatt der Europäischen Union schon eingetragen  Diese ist gültig ab dem 30.04.2012 bis Ende 2014 oder bis andere europäische  Entscheidungen hinsichtlich dieser Angelegenheit getroffen werden

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