Societate in comandita simpla (SCS) – Kommanditgesellschaft (KG)
– wird durch einen oder mehreren Gesellschafter mit unbeschränkter Haftung (Komplementär) und von einem oder mehreren Gesellschafter mit beschränkter Haftung gegründet (Kommanditisten)
– mindestens ein Komplementär und ein Kommanditist müssen vorhanden sein
– hat eine eigene Rechtspersönlichkeit
– die Geschäftsführung wird vom Komplementären ausgeübt.
– es wird kein Mindeststammkapital vorgeschrieben