Kleine und mittelständische Unternehmen welche pünktlich bis zum  25.04.2020 die Steuern für das erste Quartal 2020 zahlen können, erhalten eine Ermäßigung von 10%.

Es handelt sich dabei um die Gewinnsteuer im Falle von Unternehmen die nach Gewinn versteuert werden, bzw. um die Microunternehmensteuer für Unternehmen welche nach dem Umsatz versteuer werden.

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