Dabei dürfen die Einnahmen aus Beratung und Management 20% des Umsatzes nicht übersteigen.
Sollte im Laufe eines Geschäftsjahres eine dieser beiden Bedingungen nicht mehr erfüllt sein, wird das Unternehmen diesen Status verlieren und die Gewinnsteuer (aktuell 16% der Gewinne) schulden.
Die Microunternehmen-Steuer dieser Art von Unternehmen wird wie folgt festgelegt:
a) 1% des Umsatzes für Unternehmen mit zwei oder mehr Angestellte
b) 2% des Umsatzes für Unternehmen mit einem mehr Angestellten
c) 3% des Umsatzes für Unternehmen ohne Angestellte
Sollte sich im Laufe des Geschäftsjahres die Zahl der Angestellten ändern, wird die Steuer quartalsweise entsprechend angepasst.
Datum: 04.01.2016
Quelle: Eilverordnung Nr. 50/2015