Die rumänische Regierung und das Parlament haben neue Bestimmungen für die Förderung der erneuerbaren Energie beschlossen.
Die Eilverordnung Nr. 57/2013 wurde vom Parlament genehmigt.
Demnach wird die Vergabe eines Teils der so genannten “grüne Zertifikate” auf 2017 verschoben.
Dieses betrifft die Zertifikate die ab dem 1 Juli 2013 beansprucht werden konnten.
Die Anzahl der Zertifikate deren Aussstellung auf 2017 verschone wurde ist wie folgt:
Photovoltaik: 2 Zertifikate
Wasserkraft und Windkraft: 1 Zertifikat
Es ist zur Zeit unklar, wie die verschobenen Zertifikate den Hersteller nachträglich vergeben werden.
Hersteller die nach dem 1 Januar 2014 zugelassen werden, erhalten lt. Regierungsbeschluss HG 994/2013 weniger grüne Zertifikate.Die Reduzierung ist wie folgt:
Photovoltaik: 3 Zertifikate anstatt 6 wie bisher.
Wasserkraft: 2,3 anstatt 3.
Windkraft: 1,5 Zertifikate bis 2017, 1,75 Zertifikate ab 2018, anstatt 2 wie bisher.
Quelle: Eilverordnung Nr. 57/2013, Regierungsbeschluss HG 994/2013.
Datum: 03.01.2014