Einzelunternehmer werden das Recht haben Mitarbeiter mit Arbeitsvertrag einzustellen nachdem die Regierung die Dringlichkeitsverordnung 44/2008 geändert hat.  Bisher durfte in dieser Gewerbekategorie nur der Zulassungsinhaber seine Tätigkeit ausüben.

Datum: 31.05.2011
Quelle
: Mediafax

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