RO E-Transport Erweiterung in Rumänien

E-Transport

Der Straßengüttertransport, der unter die Verpflichtung zur Nutzung des E-Transport-Systems fällt, wurde kürzlich von der Regierung durch eine Eilverodnung 115/2023 ausgeweitet. Daher müssen alle internationalen Transporte überwacht werden, nicht nur solche, die Waren mit hohem steuerlichen Risiko beinhalten. Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit, die Transportbewegungen in Echtzeit per GPS zu überwachen. Diese Regelung gilt teoretisch ab 15.12.2023.

Bei internationalen Transporten liegt die Meldepflicht im E-Transport bei Folgendem:

  • an den in der Einfuhrzollanmeldung aufgeführten Empfänger bzw. an den in der Ausfuhrzollanmeldung aufgeführten Absender, sofern es sich um Waren handelt, die Einfuhr- oder Ausfuhrvorgängen unterliegen;
  • an den Begünstigten aus Rumänien im Falle innergemeinschaftlicher Warenkäufe;
  • an den rumänischen Lieferanten im Falle innergemeinschaftlicher Warenlieferungen;
  • an den Verwahrer im Falle von Waren, die Gegenstand innergemeinschaftlicher Transittransaktionen sind, sowohl für Waren, die auf rumänischem Hoheitsgebiet zur Lagerung entladen werden, als auch für die Bildung einer neuen Sendung aus einer oder mehreren Warensendungen B. für Güter, die nach der Lagerung oder nach Bildung eines neuen Transports auf dem Staatsgebiet aus einer oder mehreren Gütersendungen verladen werden.

Die o.G. haben die Pflicht eine UIT Kode durch den digitallen Datenaustasuchsystem des Finanzamtes zu beantragen und diese Kode an den Spediteur zu senden.

Um den UIT-Code zu generieren, können Benutzer im RO e-Transport System die Daten im Zusammenhang mit dem Warentransport angeben, maximal 3 Kalendertage vor dem angegebenen Datum für den Beginn des Transports, jedoch bis zur Vorlage an der Straßengrenze Grenzübergangsstelle bei der Einreise nach Rumänien oder am Ort der Einfuhr bzw. dem tatsächlichen Starten des Fahrzeugs, je nach Fall.

Die Straßentransporte müssen überwacht werden, einschließlich ihrer Echtzeitbewegung auf rumänischen Straßen (im Wesentlichen durch GPS-Verfolgung). Das heißt sowohl nationale Gefahrguttransporte als auch internationale Gütertransporte.

Datum: 15.12.2023
Quelle: Eilverodnung 115/2023

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