Im Amtsblatt Nr. 877/28.09.2023 wurde die Regierungsverordnung Nr. 900 veröffentlicht, welche eine Erhöhung des Mindestlohnes ab dem 01.10.2023 um 300 Lei (ca. 60 Euro) auf 3.300 Lei (ca. 663 Euro)  Brutto/Monat vorsieht.

Für alle Mitarbeiter deren Bruttolohn unter den oben genannten Mindestlohn liegt, muss der Arbeitgeber eine entsprechende Lohnerhöhung innerhalb von 20 Arbeitstage, ab dem Inkrafttreten der Änderung, durchführen. Die Gehaltsänderungen müssen innerhalb dieser Frist auch im Online-System des Arbeitsamtes (REVISAL) gemeldet werden.


Quelle: Amtsblatt Rumänien

Datum: 29.09.2023

 

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