Wertgutscheine

Gewährung von Wertgutscheinen

Wertscheine, die Mitarbeitern gewährt werden können, sind:

Essensgutscheine, Geschenkgutscheine, Gutscheine für Kinderkrippen, Kulturgutscheine und Urlaubsgutscheine. Diese können sowohl auf Papier als auch auf elektronischen Medien ausgestellt werden. Die Arbeitgeber legen durch die Tarifverträge oder durch die Interne Geschäftsordnung die Bedingungen über die Gewährung der Wertgutscheine fest.

  1. Essensgutscheine

Sind Wertgutscheine, die den Mitarbeitern monatlich als individuelle Essenszulage gewährt werden, die nur zur Bezahlung der Mahlzeiten oder zum Kauf von Lebensmitteln verwendet werden können und auf Papier oder auf  elektronischen Medien ausgestellt werden. Arbeitgeber dürfen nicht mehr als ein Essensgutschein   für jeden Werktag des Monats gewähren.

In folgenden Situationen werden keine Essensgutscheine gewährt:

  • Der/Die Mitarbeiter/in befinden sich im Urlaub
  • Der/Die Mitarbeiter/in profitiert von bezahlten freien Tagen
  • Der/Die Mitarbeiter/in wird außerhalb des Ortes, an dem er seinen ständigen Arbeitsplatz hat, eingesetzt oder abgeordnet
  • Der/Die Mitarbeiter/in befindet sich im Krankenurlaub

 Geschenkgutsheine

Sind Wertgutscheine die Mitarbeitern gelegentlich für Sozialausgaben gewährt werden oder anderen Kategorien von Begünstigten für Marketingkampagnen, Marktforschung, Verkaufsförderung auf bestehenden oder neuen Märkten für Protokoll- und Werbekosten.

Der Betrag eines Geschenkgutscheins beträgt 10 Lei oder ein Vielfaches von 10, höchstens aber 50 Lei

  1. Wertgutscheine für Kinderkrippen

Sind Wertgutscheine, die monatlich an Mitarbeiter vergeben werden, die keinen Anspruch auf den Urlaub und die Zulage für die Erziehung des Kindes bis zum Alter von 2 Jahren bzw. bis zum Alter von 3 Jahren Kinder mit Behinderung haben. Wertgutscheine für Kinderkrippen können nur zur Zahlung von Kinderkrippen, in dem das Kind angemeldet ist, verwendet werden und werden auf Antrag einem der Elternteile gewährt,  oder einem Erziehungsberechtigten,  dem das Kind, auf der Grundlage des Familienbuches,  für Erziehung und Bildung anvertraut wurde. Der Höchstbetrag des Wertgutscheines darf den Betrag von 450 Lei für einen Monat,  für jedes in der Kinderkrippe befindlichen Kindes,  nicht überschreiten.

  1. Kulturwertgutscheine

Sind Wertkarten, die monatlich oder gelegentlich an Mitarbeiter ausgegeben werden, um den Wert kultureller Veranstaltungen  und Dienstleistungen zu bezahlen.

Kulturelle Veranstaltungen und Dienstleistungen können Folgendes sein:

  • Monatskarten oder Eintrittskarten für Shows, Konzerte, Filmvorführungen, Museen, Festveranstaltungen, permanenten oder Wander-Messen und Ausstellungen, Themenparks, einschließlich solcher für Kinder
  • Bücher, Lehrbücher, Musikalben, Filme in jedem Format

Die maximale Höhe der in Form von Kulturwertgutscheinen gewährten Beträge darf folgende Beträge nicht überschreiten:

  • 150 Lei für die monatlich gewährte Wertgutscheine
  • 300 Lei / Veranstaltung für die gelegentlich gewährten Gutscheine
  1. Urlaubsgutscheine

Sind Wertgutscheine, die den Mitarbeitern zur Deckung einiger Ausgaben für die Durchführung des Urlaubes im internen Tourismusregime ausgehändigt werden.

Arbeitgeber, die Mitarbeiter mittels  eines individuellen Arbeitsvertrages einstellen, können nach laut Gesetz, Urlaubsgutscheine gewähren.

Der Höchstbetrag der Beträge, die den Arbeitnehmern in Form Urlaubsgutscheinen von anderen Arbeitgebern als den öffentlichen Einrichtungen gewährt werden können, entspricht dem Höchstbetrag von 6 Mindestbruttogrundgehältern im Land, für einen Mitarbeiter,  während eines Geschäftsjahres,  in der Zahlung garantiert.

Urlaubsgutscheine sind ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig.

Die Steuerregelung für Wertgutscheine

Arbeitgeber

Aus Sicht der Gewinnsteuern an den Arbeitgeber:

  • Die Ausgaben mit den Geschenkgutscheinen, den Kulturgutscheinen und den Gutscheinen für Kinderkrippen, sind Teil der Kategorie der abzugsfähigen Sozialausgaben, begrenzt auf den Anteil von bis zu 5%, der auf den Wert der Ausgaben mit den Gehältern des Personals angewendet wird.
  • Ausgaben für Essensgutscheine und Urlaubsgutscheine, die vom Arbeitgeber gewährt werden, sind abzugsfähige Ausgaben innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen.
  • Die Aufwendungen für Marketing, Marktforschung, Werbung auf bestehenden oder neuen Märkten, Teilnahme an Messen und Ausstellungen, Geschäftsreisen, Herausgabe eigener Informationsmaterialien sind Aufwendungen für die wirtschaftliche Tätigkeit.

Arbeitnehmer

Steuerfrei sind:

  • Geschenkgutscheine anlässlich der Osterfeiertage, am 1. Juni, an Weihnachten und an Feiertagen anderer religiöser Kulte, am 8. März, bis zu 150 Lei pro Person

Steuerpflichtig sind:

  • Geschenkgutscheine anlässlich der Osterfeiertage, am 1. Juni, an Weihnachten und an Feiertagen anderer religiöser Kulte, am 8. März, über 150 Lei pro Person
  • Geschenkgutscheine, die zu anderen als den oben genannten Anlässen angeboten werden
  • Essengutscheine
  • Wertgutscheine für Kinderkrippen
  • Kulturwertgutscheine

Sozialversicherung

Sozialbeiträgebefreiung gilt für:

  • Geschenkgutscheine anlässlich der Osterfeiertage, am 1. Juni, an Weihnachten und an Feiertagen anderer religiöser Kulte, am 8. März, bis zu 150 Lei pro Person
  • Geschenkgutscheine, die zu anderen als den oben genannten Anlässen angeboten werden
  • Essensgutscheine, Urlaubsgutscheine, Wertgutscheine für Kinderkrippen, Kulturwertgutscheine, die innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen gewährt werden.

Sozialbeiträge SIND FÄLLIG für:

Geschenkgutscheine anlässlich der Osterfeiertage, am 1. Juni, an Weihnachten und an Feiertagen anderer religiöser Kulte, am 8. März, von mehr als 150 Lei pro Person

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