Societate cu raspundere limitata (SRL) – GmbH

Societate cu raspundere limitata (SRL) – entspricht der deutschen GmbH

– muss mindestens einen Gesellschafter haben. Maximal 50 Gesellschafter sind erlaubt.
– die Einmann-Gesellschaft ist erlaubt.

Ausnahmen:

  • falls der Gesellschafter auch eine Gesellschaft (Muttergesellschaft) ist und auch nur einen einzigen Gesellschafter hat.
  • der Gesellschafter hat eine weitere rumänische Einmann-Gesellschaft (man darf nur in einer einzigen rumänischen Gesellschaft alleiniger Gesellschafter sein).

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Stammkapital: mindestens 1 RON (ca. 0,20€) ab dem 05.11.2020!
– das Stammkapital kann auch in ausländischer Währung eingezahlt werden.
– es können auch Sacheinlagen als Stammkapital eingebracht werden.
– das Stammkapital wird in gleichwertige Geschäftsanteile (mindestens 10 RON) unterteilt.
– die Geschäftsanteile können unbeschränkt an andere Gesellschafter übertragen werden.
– an Nicht-Gesellschafter dürfen die Anteile nur verkauft werden. Die Zustimmung der  Gesellschaftsversammlung mit mindestens 75% ist dafür notwendig.
– jeder Geschäftsanteil ergibt eine Stimme in der Gesellschafterversammlung .
– die GmbH haftet für Ihre Verbindlichkeiten nur mit Ihrem Vermögen.
– die Beschlüsse der SRL werden durch die Gesellschaftsversammlung (GV) gefasst.
– die Beschlüsse bedürfen der absoluten Mehrheit der Gesellschafter und der Geschäftsanteile.

Es gibt die Möglichkeit im Gründungsdokument dieses zu umgehen indem man ausdrücklich festschreibt, dass allein die Mehrheit der Geschäftsanteile genügt.

– die GV muss mindestens 1x im Jahr stattfinden, um den Jahresabschluss zu genehmigen.
– der Geschäftsführer der SRL wird durch das Gründungsdokument oder durch die GV bestellt.
– mehrere Geschäftsführer sind erlaubt.
– jeder Gesellschafter darf auch Geschäftsführer sein.

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