Ab dem 01.01.2020 tritt die UE Verordnung Nr. 1912/2018 in Kraft.

Es werden neue Bestimmungen bzgl. der Nachweispflicht und der erforderlichen Dokumente im Falle von Lieferungen von Ware innerhalb der EU festgelegt.

Die Grundvoraussetzung für die MwSt.-Befreiung ist dass der Käufer eine gültige VATID (MwSt.-Nr.) besitzt.

Der Lieferant muss zusätzlich zu der korrekt erstellten Rechnung mindestens 3 Dokumente präsentieren können:

  • Eine Erklärung des Kunden zum Wareneingang
  • Einen Nachweis der Spedition:
    • Unterschriebenes CMR
    • Ein unterschriebenes Frachtbrief (Konnossement)
    • Eine Transportrechnung
  • Eines der folgenden Nachweise:
    • Transportversicherung
    • Bankunterlagen welche die Zahlung des Transportes nachweisen
    • Ein Behördennachweis welches die Ankunft der Ware im Zielland bestätigt
    • Eine notarielle Bestätigung welche die Ankunft der Ware im Zielland bestätigt
    • Eine Lagerbestätigung welche die Ankunft der Ware im Zielland bestätigt

Der Lieferant muss die Lieferung in der Meldung 390 eintragen (diese Nummer gilt für Rumänien, andere EU-Staaten werden andere Kennzeichnungen haben).

Die Erklärung des Kunden zum Wareneingang muss folgende Angaben beinhalten:

  1. Erstellungsdatum
  2. Bestimmungsland der Ware
  3. Name und Anschrift des Käufers
  4. Anzahl (Mengen) und Art der Ware
  5. Datum und Ort wo die Ware angekommen ist
  6. Empfänger: Identität der Person welche die Ware in Empfang genommen hat
  7. Sollten Transportmittel geliefert werden: Kennzeichen/ Fahrgestell- nummer

Datum: 15.01.2020

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