Durch die Regierungsverordnung Nr. 847/2017 wird der Mindestbruttolohn ab Januar 2018 auf 1.900 RON/Monat erhöht.

Diese Maßnahme wurde- aus unserer Sicht – darum eingeführt, um die Umstellung bei der Zahlung der Sozialabgaben abzufedern. Ohne eine Erhöhung des Mindestlohnes würden die Nettolöhne der Mitarbeiter stark sinken.

Durch diese Erhöhung entstehen den Arbeitgebern Zusatzkosten in Höhe von 160 RON (ca. 35€)  im Vergleich zum aktuellen Mindestbruttolohn von 1450 RON/Monat.

Die Nettolöhne der Mitarbeiter steigen mit ca.97 RON (ca. 21€) pro Monat.

Quelle: HG847/29.11.2017
Datum: 22.12.2017

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