Als Microunternehmen werden Unternehmen bezeichnet welches im vorherigen bzw. aktuellen Geschäftsjahr einen Umsatz von bis zu 100.000 Euro erzielen (vorher 65.000 Euro). Als Wechselkurs wird der offizielle Wechselkurs der Nationalbank zum Ende des vorherigen bzw. aktuellen Geschäftsjahres verwendet.

Dabei dürfen die Einnahmen aus Beratung und Management 20% des Umsatzes nicht übersteigen.

Sollte im Laufe eines Geschäftsjahres eine dieser beiden Bedingungen nicht mehr erfüllt sein, wird das Unternehmen diesen Status verlieren und die Gewinnsteuer (aktuell 16% der Gewinne) schulden.

Die Microunternehmen-Steuer dieser Art von Unternehmen wird wie folgt festgelegt:

a) 1% des Umsatzes für Unternehmen mit zwei oder mehr Angestellte

b) 2% des Umsatzes für Unternehmen mit einem mehr Angestellten

c) 3% des Umsatzes für Unternehmen ohne Angestellte

Sollte sich im Laufe des Geschäftsjahres die Zahl der Angestellten ändern, wird die Steuer quartalsweise entsprechend angepasst.

Datum: 04.01.2016
Quelle: Eilverordnung Nr. 50/2015

Aktuelle Nachrichten
Letzte Beiträge