Laut Gesetz Nr. 571/2003 bezüglich der Abgabenordnung, Art. 140 Abs. (2), in der geänderten Fassung 6/2015, veröffentlicht im Amtsblatt  250 vom  14. April 2015 gilt ab  01. Juni  die ermäßigte Mehrwertsteuer von 9% auch für folgende Warenlieferungen:

– Lebensmittel einschließlich Getränke (Ausnahme alkoholische Getränke), lebende Haustiere, Saatgut,

– Lebensmittel die für die Herstellung von Catering – Dienstleister, (Ausnahme alkoholische Getränke)

Ausserdem wird die ermäßigte MwSt. Von 9% auch auf folgende Dienstleistungen erweitert:

–  Eintritt in:  Schlösser, Museen, Gedenkhäuser, historische Denkmäler, Zoo,

Botanische Gärten, Messen und Kulturveranstaltungen

– Lieferung von Lehrbücher, Zeitungen und Zeitschriften

– Lieferung von Prothesen und deren Zubehör, (Ausnahme Zahnersatz)

– Lieferung von orthopedischen Artikel

– Lieferung von Humanarzneimitteln und Tierarzneimitteln

– Unterkunft im Hotelgewerbe oder ähnlichen Bereichen, einschließlich der Vermietung von Grundstücken für Camping.

Quelle: Finante Publice Brasov

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