Laut Gesetz Nr. 571/2003 bezüglich der Abgabenordnung, Art. 140 Abs. (2), in der geänderten Fassung 6/2015, veröffentlicht im Amtsblatt 250 vom 14. April 2015 gilt ab 01. Juni die ermäßigte Mehrwertsteuer von 9% auch für folgende Warenlieferungen:
– Lebensmittel einschließlich Getränke (Ausnahme alkoholische Getränke), lebende Haustiere, Saatgut,
– Lebensmittel die für die Herstellung von Catering – Dienstleister, (Ausnahme alkoholische Getränke)
Ausserdem wird die ermäßigte MwSt. Von 9% auch auf folgende Dienstleistungen erweitert:
– Eintritt in: Schlösser, Museen, Gedenkhäuser, historische Denkmäler, Zoo,
Botanische Gärten, Messen und Kulturveranstaltungen
– Lieferung von Lehrbücher, Zeitungen und Zeitschriften
– Lieferung von Prothesen und deren Zubehör, (Ausnahme Zahnersatz)
– Lieferung von orthopedischen Artikel
– Lieferung von Humanarzneimitteln und Tierarzneimitteln
– Unterkunft im Hotelgewerbe oder ähnlichen Bereichen, einschließlich der Vermietung von Grundstücken für Camping.
Quelle: Finante Publice Brasov