Ab dem 15.05.2020 ist der Notstand im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in Rumänien beendet.
Ab diesem Datum gilt der so genannte Alarmzustand. Wir haben für Sie die wichtigsten Regeln rausgesucht:

1. In Einkaufsläden, Verkehrsmittel, am Arbeitsplatz und in anderen geschlossenen Räumlichkeiten ist das Tragen einer Mund- und Nasenschutzmaske Pflicht.
2. Die Behörden und Unternehmen sind verpflichtet die Arbeit, soweit möglich, im Homeoffce durchzuführen. Sollte dieses nicht möglich sein dann sind folgende Punkte zu beachten:

a) Die Temperatur der Mitarbeiter und Besucher muss beim Zugang gemessen werden.
b) Die Hände müssen desinfiziert werden
c) Beachtung der Regeln für Open-Space Büros
d) Für Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeiter muss die Arbeitzeit so eingeteilt werden, dass mindestens 20% der Mitarbeiter mit einer Zeitversetzung von mindestens 1 Stunde die Arbeit beginnen bzw. enden.

3. Behörden und Unternehmen welche mit Publikum arbeiten, müssen folgende Regeln beachten;

a) Pro Person müssen 4 qm Fläche verfügbar sein und ein  Abstand von mindestens 2 m zwischen den Personen müssen gewährleistet sein.
b) Personen mit Körpertemperatur von mehr als 37,3C dürfen den Raum nicht betreten
c) Die Oberflächen müssen desinfiziert werden

4. Es wird folgendes verboten:
a) Demonstrationen, Meetings, Konzerte
b) Fitnessaktivitäten, Ausstellungen, Kulturveranstaltungen, Glückspiele in geschlossenen Räumlichkeiten
c) Schwimmbäder, Heilbäder bleiben geschlossen

5. Restaurants, Terassen, Biergärten bleiben vorerst geschlossen.
Ausgenommen Hauslieferung oder Abholservice.

6. Einkaufszentren mit einer Fläche von mehr als 15.000 qm bleiben vorerst geschlossen

7. Altenheime dürfen nicht geschlossen werden

8. Die Einreise in Rumänien ist verboten, mit einigen Ausnahmen:
a) Familienmitglieder rumänischer Staatsbürger
b) Familienmitglieder von EU Bürger die Ihren Wohnsitz in Rumänien haben
c) Personen welche eine Aufenthalserlaubnis für Rumänien besitzen
d) Personen welche dienstlich oder geschäftlich unterwegs sind (Nachweise erforderlich)
e) Botschafter und Angestellte von Botschaften
f) Personen welche in Transit durch Rumänien sind
g) Personen welche internationalen Schutz benötigen
h) Personen die aus triftigem Grund unterwegs sind (Nachwiese erforderlich)

9 Flüge werden für 14 Tage ab dem 15.05.2020 in folgenden Ländern weiterhin nicht erlaubt:
Österreich, Belgien, Schweiz, Frankreich, Deutschland, Iran, Italien, Großbritanien, Niederlanden, Spanien, USA, Türkei.

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