Durch das neue Gesetz, Betreff der Blutspende, entscheiden sich immer mehr Menschen, diesem Aufruf zu folgen. Allerding stehen dann, sowohl Arbeitnehmer als auch  Arbeitgeber vor dem Problem und der Frage: Welche Verpflichtungen hat der Arbeitgeber in diesem Fall? Muss er dem Arbeitnehmer diesen freien Tag, die für die Blutspende genommen wurde, bezahlen? Welche Verpflichtungen hat der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber in solch einer Situation?

Laut den Verordnungen Artikel 11 des Regierungsbeschlusses 1364/2006 hat der Blutspender folgende Rechte:

  1. Essenstickets für Lebensmittel, werden von der betreffenden Einrichtung ausgestellt
  2. Für Arbeitnehmer gilt ein freier Arbeitstag, am Tag der Blutspende
  3. Abrechnung von öffentlichen Transportkosten am Spendentag vom Wohnort bis zur Einrichtung der Blutspende.

Was den freien Arbeitstag betrifft, am Tag der Blutspende, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet dem Arbeitnehmer einen freien bezahlten Arbeitstag zu gewährleisten, wenn dieser an einem normalen Arbeitstag ist.

Wenn derArbeitnehmer die Blutspende an einem freien Tag (Urlaub, gesetzlicher Feiertag, Wochenende usw.) vornimmt, ist der Arbeitgeber verpflichtet diesen Tag als freien Tag anzuerkennen, ist aber nicht vepflichtet diesen Arbeitstag zu bezahlen, es sei denn, dieses ist in der internen Hausordung anders festgelegt worden. Dieser freie Tag wird als „entschuldigte Abwesenheit” unbezahlt angerechnet, wenn der Arbeitgeber das nicht anders entscheidet.

Wenn die Blutspende an einem freien Tag (Urlaub, gesetzlicher Feiertag, Wochenende usw.) erfolgt, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer dafür einen anderen freien Tag zu gewährleisten.

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Absicht zur Blutspende, somit einen Arbeitstag abwesend zu sein, mindestens 72 Stunden vorher schriftlich bekannt zu geben, damit der Arbeitgeber die Abwesenheit einplanen kann.

Außerdem muss der Arbeitnehmer, am darauffolgenden Tag, einen von der zuständigen Einrichtung ausgestellten Beweis/Bescheid für die Anwesenheit des Arbeitnehmers am Spendetag,  einreichen.

 

Quelle: Legislatia Muncii.ro

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