Diese Vereinfachung wird den offiziellen Urkunden zu Namen,  Eheschließung und eingetrager Partnerschaft, Geburt, zur Feststellung der Vaterschaft, Adoption, zum Tod, Wohnort, zur Staatsangehörigkeit, zum Grundeigentum, zur Rechtsform und Vertretung einer Gesellschaft oder eines Unternehmens, zu Rechten geistigen Eigentums oder den Urkunden in Bezug auf Vorstrafenfreiheit angewandt.

Laut Vorschlag der Europäischen Kommission, werden die Bürger oder die Gesellschaften nicht mehr `legalisierte` Varianten oder `beglaubigte` Übersetzungen offizieller Dokumente vorzeigen müssen, wenn, zum Beispiel, sie eine Gesellschaft eintragen oder wenn sie Aufenthaltsrecht ersuchen.

Wenn der Vorschlag verabschiedet wird, werden die zwölf Kategorien offizieller Urkunden nicht mehr `Apostille` oder `Beglaubigung` brauchen.

Laut EK, werden die neuen Richtlinien die Formalitäten erleichtern durch:

  • den Verzicht auf die Formalitäten `Apostille` und `Beglaubigung`;
  • die Abschaffung der Notwendigkeit eine beglaubigte Kopie neben dem Originaldokument vorzuzeigen, anstatt diesem bietet sich die Möglichkeit an unbeglaubigte Ausfertigungen gemeinsam mit der originalen Urkunden einzureichen;
  • die Versicherung der Tatsache, dass unbeglaubigte Übersetzungen offizieller Urkunden, die von den Behörden anderer Mitgliedsstaaten ausgestellt wurden, akzeptiert werden;
  • zur Verfügung stellen von Standard – Formulare die mehrsprachig und optional in der EU sind;
  • die Optimierung der Verwaltungszusammenarbeit in den Mitgliedstaaten um an dem Kampf gegen den Betrug beizutragen.

Datum: 30.04.2013

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