Kleinunternehmen können vereinfachte Buchhaltung fürs Geschäftsjahr 2011 führen, wenn im vergangenen Geschäftsjahr sowohl ihr Nettoumsatz als auch der Wert ihrer Aktiva unterhalb von 35.000 EUR lagen.
Das vereinfachte System sieht einen vereinfachten Kontenrahmen und Jahresabschlüsse vor,  die eine vereinfachte Form von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Einzelheiten wird eine Anordnung des Finanzministers regeln.
Ein weiteres Projekt macht ausdrücklich deutlich, dass in Rumänien eröffnete Nebensitze ausländischer Gesellschaften am 30.06.2011 Jahresabschlüsse für ihre eigene Tätigkeit fürs Finanzamt aufstellen müssen.

Datum: 07.06.2011
Quelle
: Mediafax

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