Ein neues Gesetz tritt ab Juli 2017  in Kraft. Demnach profitieren weniger Programmierer von Einkommenssteuererleichterungen. Steuerbegünstigt sind nur noch diejenigen, deren Arbeitgeber ein Jahreseinkommen von mindestens 10.000 Euro für jeden Mitarbeiter im letzten Geschäftsjahr erzielt hat.

Wichtig ist, dass der Arbeitgeber bei dem der Programmierer angestellt ist, in seinem
Tätigkeitsfeld das Erstellen von Computerprogrammen eingetragen hat, das heißt einer von folgende Arbeitskennziffer: 5821, 5829, 6201, 6202 și 6209

Programmierer müssen nicht in IT lizenziert sein.

Die neue Gesetzesregelung verlangt kein spezielles Fachdiplom oder Studienabschluss einer technischen Fakultät. Die Progrmmierer müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Der Arbeitsplatz den sie einnehmen entspricht folgender Liste:
    • Datenbank-Administrator
    • Analytiker
    • Computersystem- Ingenieur
    • Softwaresysteme Ingenieur;
    • IT-Projektmanager
    • Programmierer
    • Design von Informatiksystemen
    • Programmierer Informatiksystemen
  • Der Arbeitsplatz ist Teil einer IT Abteilung, hervorgehoben in dem Organisationsplan des Arbeitgebers. Diese können wie folgt genannt werden: Abteilung, Büro, Betrieb u.s.w.
  • Sind im Besitz eines Diploms nach Abschluss einer Lizenzarbeit oder Masterabschluss
  • Der Arbeitgeber hat im Vorjahr Einnahemn aus der Erstellung von Computerprogrammen erzielt und diese in den Monatsabschlüssen separat erfasst.

Welche Unterlagen sind nötig für die Steuerbegünstigung?

  • Gründungsurkunde, sofern es sich um eine juristische Person handelt
  • Organisationsplan/Organigramm des Arbeitgebers
  • Arbeitsplatzbeschreibung
  • Kopie des Hochschulabschlusses mit der Bemerkung “ laut Original“
  • Kopie des Arbeitsvertrages mit der Bemerkung “ laut Original“
  • Gehaltsabrechnung,  separat erstellt
  • Bestellungen, genehmigt durch das berechtigte Führungsgremium des Arbeitgebers, welches die Erstellung von Computerprogrammen genehmigt
  • Monatsabschluss in dem das Einkommen aus der Erstellung von Computerprogrammen deutlich ersichtlich ist.

Die Akte die diese Unterlagen beinhaltet werden beim Sitz des Arbeitgebers aufbewahrt.  Wenn der Arbeitgeber sich entscheidet diese Unterlagen in einer elektronischen Datei aufzubewahren, dann müssen sie mit einer erweiterten elektronischen Unterschrift versehen werden.

Der Arbeitgeber muss für die Angestelleten mit Steuerbegünstigungen getrennte Abrechnungen erstellen.

Abschließend sieht das neue Gesetz vor, dass die Steuerbegünstigungen monatliuch geltend gemacht werden, aber nur für das Einkommen welches auf Basis eines Arbeitsvertrages erzielt wird.

Quelle: Verordnung Nr. 409/4020/737/703
Amtsblatt Teil I, Nr. 468, 22.06.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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