Laut einem Entwurf des Finanzministeriums werden Ausgleichszahlungen bei Getreide und Industriepflanzen ab dem 1. Juni für eine Periode von fast zwei Jahren in Kraft treten. Schon im Sommer 2010 beantragte das Finanzministerium  bei der Europäischen Kommission eine Freistellung über die Anwendung der Mehrwertsteuer durch Ausgleichszahlungen für Warenlieferungen innerhalb des Landes für Getreide, Industriepflanzen, Gemüse, Obst, Fleisch, Zucker, Mehl, Brot und Bäckereisprodukte.
Nach der Zurückweisung der Kommission, hat Rumänien in Dezember 2010 den Umfang der Produkte auf Getreide und Industriepflanzen nämlich Mais, Weizen, Gerste, Soja, Raps, Sonnenblumen und Zuckerrüben reduziert. Der Antrag bezieht sich auf eine zweijährige Ausnahmeregelung.

Datum: 31.05.2011
Quelle
: Mediafax

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