Alle Unternehmen, alle steuerpflichtige Personen und alle nicht steuerpflichtige juristische Personen die Waren kaufen/verkaufen, Handel oder andere Geschäfte innerhalb der EU tätigen sind verpflichtet sich in diesem Register einzutragen.
Dieser wird ab dem 1 August 2010 eingeführt und von der ANAF (die nationale Steueragentur) verwaltet.
Die Eintragung erfolgt nicht automatisch, muss explizit beantragt werden und muss vor der Durchführung von EU-Geschäfte erfolgen.
Die nicht Beachtung dieser Anmeldung führt zu Geldstrafen zwischen 1.000 und 5.000 Lei.
Quelle: Dringlichkeitsverordnungen Nr. 54/2010
Datum: 20.07.2010