Gute Nachrichten für Unternehmer!

Beginnend mit dem 15.07.2018 dürfen die Unternehmen auch quartalsweise Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter oder Aktionäre machen.

Bevor die Ausschüttungen gemacht werden, müssen entsprechende Zwischenabschlüsse erstellt werden, aus  denen die Gewinne hervorgehen.

Die Ausschüttungen fiktiver Gewinne wird nach wie vor als Straftat behandelt.

Gesetz Nr. 63/2018

 

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