Laut der heute in Kraft beschlossenen Eilverordnung, hat die Regierung die Stempelfplicht abgeschafft.
Somit sind die Privatpersonen und die juristische Personen privaten Rechts nicht mehr verpflichtet einen Stempel auf deren Dokumente, Anträge usw. anzubringen.

Lediglich die juristischen personen des öffentlichen Rechts müssen noch den Stempel verwenden.

Die Gebühren für die Abrufung eines Steuerbescheides, oder eines Einkommenbescheides wurden gestrichen, somit ist es nun möglich über das elektonische Portal des Finanzministeriums diese Art von Bescheinigungen über eine Webplatform “Spatiu Privat Virtual” kostenlos abzurufen.

Zudem wird die Einführung der Kassen mit elektronischer Erfassung der Vorgänge zun 01.04.2016 verschoben.

Datum: 15.07.2015

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