Gesetz Nr. 19/2020: Freistellung von Arbeitgeber im Falle von Schulschließungen

Am 14.03.2020 wurde o.g. Gesetz verabschiedet.
Die Zusammenfassung der Bestimmungen finden Sie hier:
1. Eltern welche Schulkinder haben die unter 12 Jahre sind (18 Jahre für behinderte Kinder) können eine Beurlaubung beantragen
2. In dieser Zeit erhalten die Arbeitnehmer 75% vom Brutto, aber nicht mehr als der Bruttodurchschnittslohn in Rumänien. Dieser Beträgt zurzeit 5.429 Lei.
3. Es darf nur einer der beiden Eltern die Beurlaubung bekommen.
4. Die Beurlaubung muss nur dann gewährt werden wenn eine Online-Arbeit oder eine Arbeit von zu Hause nicht möglich ist.
5. Die Dauer entspricht der Dauer der Schulschließung.
6. Die bezahlten Beträge für die Zeit der Beurlaubung werden aus dem Garantiefond für Gehaltszahlungen erstattet.
Unser Kommentar dazu:
Hier sind die Anwendungsnormen der Regierung abzuwarten, es ist zurzeit unklar wie diese Erstattung stattfinden wird.

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