Ab dem 10.01.2015 gelten die vollstreckbaren Rechtstitel im Zivilrecht oder Handelsrecht EU-weit.
Damit ist die sehr komplizierte Prozedur für die Anerkennung solcher Beschlüsse nicht mehr notwendig, diese Titel sind sofort in allen Eu-Staaten gültig und vollstreckbar.
Die in Rumänien somit rechtskräftige Rechtstitel sind sofort in allen EU-Staaten gültig und andersrum.

Datum: 20.07.2015

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