Wichtige Gesetzesänderung ab Februar 2013:

Die an die Mitarbeiter ausgezahlten Spesen werden als Gehaltsauszahlung angesehen, wenn diese 2,5 des Spesensatzes der für die Beamten gilt, überschreiten.
Der Spesensatz für Beamte beträgt 13 Lei im Inland. D.h. für Unternehmen können bis zu 32,50 Lei / Tag Inland-Spesen steuerfrei ausgezahlt werden.
Sollte ein höherer Spesensatz ausbezahlt werden, sind dafür alle Sozialabgaben und Steuern fällig.
Für Geschäftsreisen nach Deutschland sind Spesensätze von bis zu 81,50 Euro möglich. Für höhere Spesensätze sind Sozialabgaben und Steuern fällig.

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