Am 05.11.2020 ist das Gesetz Nr. 223/2020 in Kraft getreten. Demnach kann ein Unternehmen mit 1 RON (ca. 0,20€) als Stammkapital gegründet werden. Vorher war ein Mindeststammkapital von 200 RON notwendig. Die kleinste Stammkapitaleinheit (“Aktie”) ist ebenfalls 1 RON. Datum: 26.11.2020 Quelle: Gesetz Nr. 223/2020  
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