Kleine und mittelständische Unternehmen welche pünktlich bis zum 25.04.2020 die Steuern für das erste Quartal 2020 zahlen können, erhalten eine Ermäßigung von 10%.
Es handelt sich dabei um die Gewinnsteuer im Falle von Unternehmen die nach Gewinn versteuert werden, bzw. um die Microunternehmensteuer für Unternehmen welche nach dem Umsatz versteuer werden.