Mitteilung des Finanzamtes vom 16.03.2020

In Folge der aktuellen schweren wirtschaftlichen Situation wird folgendes bestimmt:

  • Die Aufhebung oder Verschiebung der Durchführung von Zwangsvollstreckungen in Falle von Steuerschulden
  • Die sofortige Erstattung der Vorsteuer für den Monat März für alle genehmigten Anträge
  • Einführung eines schnelleren Verfahren für die Erstattung der Vorsteuer ab dem 01.04.2020
  • Aufhebung der Steuerprüfungen die vor Ort stattfinden müssen, ausgenommen Fälle wo klare Anzeichen von Steuerhinterziehung existieren
  • Diese Maßnahmen gelten für die Dauer in denen in Rumänien der Notstand ausgerufen ist und 30 Tage nachdem dieser aufgehoben wurde
  • Die aktuelle Frist für die Einreichung der Steuermeldungen wird vom 25.03.2020 auf den 25.04.2020 verschobenWICHTIG: Es wird nicht explizit gesagt dass die Zahlung der Steuern und Abgaben verschoben wird, aber wir interpretieren es so: wenn keine Meldungen abgegeben werden, sind keine Steuern und Abgaben zu zahlen.Es kann sein dass das Finanzamt in den folgenden Tagen dazu nochmal Klarheit schaffen wird.
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