Steuern für Veräußerungseinnahmen

Einnahmen aus Veräußerungen von Eigentum (z.B. Immobilien) werden pauschal mit 3% versteuert. Für Privatpersonen wurde ein Betrag von 450.000 Lei als steuerfrei festgelegt.

 Quelle: Eilverordnung O.U.G nr.3/2017
Datum: 31.01.2017

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