Wichtige Gesetzesänderungen ab dem 01 Januar 2013.

Anwendung des Systems: Mehrwertsteuer bei Zahlungseingang

Das Steuergesetz Nr. 571/2003 wurde durch die Eilverordnung Nr. 15/2012 wie folgt geändert: Beginnend mit dem 01 Januar 2013 werden die mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen die Ihren Firmensitz in Rumänien haben einen Jahresumsatz von bis zu 500.000 Euro erzielen, das System der „Mehrwertsteuer-Fälligkeit bei Zahlungseingang“ anwenden.

Da der Jahresumsatz nicht im voraus bestimmt werden kann, wird für den Anfang der Umsatz des Zeitraumes 01.10.2011-30.09.2012 betrachtet. Wenn dieser Umsatz unter 2.250.000 Lei (500.000 Euro) war, muss das Unternehmen das neue System anwenden.

Was bedeutet dieses:

  • Die Mehrwertsteuer ist erst zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs für die gelieferten Waren/Leistungen fällig, aber nicht später als 90 Tage ab dem Rechnungsdatum.
  • Sollte die Rechnung nur zum Teil bezahlt werden, wird auch die fällige Mehrwertsteuer proportional zu den tatsächlichen Einnahmen berechnet.
  • Sollten die Rechnungen nicht innerhalb von 90 Tage ab dem Rechnungsdatum bezahlt werden, ist die Mehrwertsteuer fällig. Die Fälligkeit ist ebenfalls 90 Tage ab Rechnungsdatum
  • Laut Artikel 145.11 des Steuergesetzes kann die an ein mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen welches ebenfalls dem gleichen Mehrwertsteuer-Prinzip unterliegt bezahlte Mehrwertsteuer erst zum Zeitpunkt der Voll- oder Teilzahlung der Rechnung abgesetzt werden.


Schlussfolgerungen:

Die Mehrwertsteuer wird für die betroffenen Unternehmen erst mit Zahlung der Rechnung als absetzbar betrachtet, also als Vorsteuer geltend gemacht werden können.

Die Mehrwertsteuerschuld entsteht erst mit dem Zahlungseingang.

Laut Artikel 155.19.p müssen die betroffenen Unternehmen folgenden Hinweis auf den Rechnungen eintragen: „TVA la incasare“ (Mehrwertsteuer bei Zahlungseingang)

Bis jetzt konnte die Mehrwertsteuer die auf den Rechnungen der Lieferanten ausgewiesen war sofort als Vorsteuer geltend gemacht werden, unabhängig ob die Rechnungen bezahlt wurden oder nicht. Ab dem 01 Januar 2013 kann nur für die bezahlten Rechnungen die Mehrwertsteuer berücksichtigt werden.

Bis jetzt entstand die Mehrwertsteuerschuld sofort mit der Ausstellung der Rechnung. Ab dem 01 Januar 2013 entsteht die Mehrwertsteuerschuld erst mit dem Zahlungseingang. Wenn aber die ausgestellt Rechnung nicht innerhalb von 90 Tage bezahlt wird, entsteht die Mehrwertsteuerschuld 90 Tage ab dem Rechnungserstellungsdatum.

Datum: 29.12.2012

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