Durch die Eilverordnung 92/2020 wurde ein Zuschuss von 41,5% für die Löhne und Gehälter beschlossen.

Die Unternehmen erhalten für die Mitarbeiter welche in Kurzarbeit waren und ab dem 01.06.2020 Ihre Arbeit wieder aufnehmen einen Zuschuss von 41,5% der Löhne oder Gehälter.

Die Dauer für die Zahlung der Zuschüsse beträgt 3 Monate.

Die Vorsaussetzung ist, dass die Mitarbeiter mindestens 15 Tage in Kurzarbeit waren.
Die Bedingung ist dass die Mitarbeiter bis zum 31.12.2020 nicht gekündigt werden dürfen, mit Ausnahme von Saisonarbeiter oder Mitarbeiter die selber kündigen.

Ablauf:

Der Arbeitgeber zahlt die Löhne (zB. bis am 15 Juni) und überweist die Sozialabgaben (bis zum 25 Juni).
Der Arbeitgeber reicht bis am 25-ten des Folgemonats die Anträge und die notwendigen Unterlagen für die Zahlung der Zuschüsse beim Arbeitsamt ein.
Das Arbeitsmat überweist die Zuschüsse an den Arbeitgeber innerhalb von 10 Tage.

Quelle: Eilverordnung Nr. 92/2020

 

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