Laut einer neuen Regierungsverordnung Nr.6/2019,  können Zinsen und Steuerstrafen sowie andere Zusatzkosten aufgehoben werden.  Personen mit Rechtspersönlichkeit ,  Personen ohne Rechtspersönlichkeit oder Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit (Vereine), die am 31.12.2018 unter oder über einer Million Lei  ausstehende Schulden an das Finanzamt hatten, können von der neuen Regierungsverordnung  profitieren.

Der Schuldner kann, bis spätestens 15.12.2019  einen Aufhebungsantrag an das Finanzamt stellen.

Für die Aufhebung der Verzugszinsen und/oder Steuerstrafen  gegenüber dem Finanzamt sind diverse Voraussetzungen zu erfüllen, diese sind für jedes einzelne Unternehmen zu prüfen.

In der Regierungsverordnung  ist auch die Vorgehensweise und sind die einzelnen Schritte  für die Antragstellung speziell geregelt.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erstellt das Finanzamt einen Beschluss zur Aufhebung dieser Zinsen, Steuerstrafen oder andere Zusatzkosten.

Quelle:  Ministerium für öffentliche Finanzen

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