Endlich ist es soweit: vom 27.07.2016 bis am 27.09.2016 können die rumänischen Kleinunternehmen Anträge auf EU-Fördermittel von bis zu 200.000 Euro stellen.

Die Unternehmen müssen spätestens bis zum 05.01.2015 gegründet sein, der Firmensitz und die Investition müssen im städtischem Raum sein.

Eine Mindestbeteiligung von 10% der förderfähigen Investitionskosten muss nachweisbar vorhanden sein.

Der Kauf vom Grund und von Immobilien werden nicht gefördert.

Ziel der Investition muss die Steigerung der Produktivität, der Effizienz, der Mitarbeiterzahl sein.

Wir freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme, sollten Sie Interesse an einem Antrag oder eine Beratung haben.

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