Anmeldung als Mehrwertsteuerzahler 2015 und notwendige Unterlagen

Die Unternehmen die auf Grund des Gesetztes 31/1990 gegründet wurden (Personengesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und bei der Handelskammer eingetragen sind, können die Anmeldung als Mehrwertsteuerzahler anfordern, wie folgt:

  • bei der Gründung
  • nach der Gründung, wenn der Umsatz eines Kalenderjahres weniger als 220.000 Lei (Befreiungsgrenze) beträgt
  • nur wenn die Situation die zur Auflösung geführt hat, aufhört

Verfahren der Anmeldung als Mehrwertsteuerzahler

  • Bei der Gründung –  müssen beim Finanzamt abgegeben werden: das Formular 098 Antrag für Anmeldung zur Mehrwertsteuer, entsprechend Steuerrecht Art. 153  Absatz (1) Buchstabe a) und das Formular 088 Aussage auf eigene Verantwortung betreffend der Bewertung der Absicht und Kapazität für die Tätigkeiten im Bereich der Mehrwertsteuer. Der Abgabetermin dieser Erklärungen ist am selben Tag mit der Abgabe des Antrages für die Eintragung im Handelsregiter. Diese Formulare 098, 088 werden elektronisch ausgefüllt im Format pdf. Sie werden beim Finanzamt abgegeben aber nicht on-line.
  • Nach der Gründung, wenn der Umsatz eines Kalenderjahres unter der Befreiungsgrenze in der Höhe von 220.000 Lei liegt – werden beim Finanzamt folgende Formulare abgegeben: das Formular 010 Erklärung der Steuereintragung/Erklärung der Erwähnungen für die juristische Personen, Verbände und andere Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, und das Formular 088 Aussage auf eigene Verantwortung betreffend der Bewertung der Absicht und Kapazität für die Tätigkeiten im Bereich der Mehrwertsteuer. Der Abgabetermin dieser Erklärungen ist am Tag des Antrages für die Eintragung.
  • Nur wenn die Situation die zur Auflösung geführt hat, aufhört – beim Finanzamt werden das Formular 099 Antrag für die Eintragung zur Mehrwertsteuer abgegeben entsprechend Art. 153 Absatz (91) Steuerrecht  und das Formular 088. Der Abgabetermin dieser Erklärungen ist am Tag des Antrages für die Eintragung.

Anmerkung:

Das Formular 088 muss von allen Unternehmen, die die Eintragung zur Mehrwertsteuer beantragen abgegeben werden, gleich ob es sich um Gründung, Beantragung der Eintragung oder Auflösung der Eintragung handelt.

Das Formular 088 beinhaltet 18 Fragen betreffend Gesellschafter/Geschäftsführer, Firmensitz, Bankkonten, abgeschlossene Arbeitsverträge, persönliche Daten der Personen die die Steuererklärungen abgeben, elektronische Signatur, Beschreibung wie die Buchhaltung geführt und organisiert ist, usw.

Notwendige Unterlagen für die Eintragung als Mehrwertsteuerzahler:

Laut Bestimmungen 17, 18, 19, 112, 301 vom Januar, Februar 2015 folgende Unterlagen müssen gescannt, archiviert in einem Ordner zip und der Erklärung 088 beigelegt:

ü  Antrag für die Eintragung zur Mehrwertsteuer Formular 098 oder Antrag für die Eintragung zur Mehrwertsteuer Formular 010

ü   Aussage auf eigene Verantwortung betreffend der Bewertung der Absicht und Kapazität für die Tätigkeiten im Bereich der Mehrwertsteuer, Formular 088 (Papierformat, pdf Format mit Anhang xml und zip)

ü  Gründungurkunde des Unternehmens aktualisiert – Kopie

ü  Satzung – Kopie

ü  Falls die Unterlagen von einer befugten Person abgegeben werden, die Befugnis und eine Kopie des Personalausweises der befugten Person

ü  Die Kopie des Dokumentes welches die rechtliche Besitz über den Firmensitz bestätigt (Commodatumvertrag, Mietvertrag)

ü  Die Kopie des Dokumentes welches die rechtliche Besitz über die weiteren sekundären Firmensitze bestätigt (Commodatumvertrag, Mietvertrag)

ü  Kopie der gültige Feststellungsurkunde für jede Gesellschafter natürliche Person oder Geschäftsführer für die Periode 2011-2015

ü  Kopie der Feststellungsurkunde des Unternehmens und Beschluss der Handelskammer

ü  Aussage auf eigene Verantwortung, dass Tätigkeiten am Firmensitz, bei der Begünstigter und außerhalb der eigenen Firmensitze ausgeübt werden

ü  Erklärungen betreffend der sekundären Firmensitze eingetragen bei der Handelskammer und der kompetenten Steuerbehörde

ü  Aussage auf eigene Verantwortung gemäß der Bestimmungen des Gesetztes 359/2004 Art. 15

ü  Aussage auf eigene Verantwortung, dass die Geschäftsführer oder die Gesellschafter die steuerlich in Rumänien nicht eingetragen sind, keine Verbrechen begangen haben gemäß OG Nr. 75/2001, Art. 2, Absatz 2

ü  Folgende Dokumente werden beigelegt: Aufenthaltsvisum, Aufenthaltstitel in Rumänien

ü  Von der Bank – Unterschriftsprobe, Erklärung Bankkonto

ü  Persönliche Daten der Personen die die Buchhaltung organisieren und führen (Dienstleistungsverträge)

ü  Kopie der Personalausweise

ü  Kopie der Erklärung 150, Kopie der notariellen Vollmacht für die Abgabe der Steuererklärungen on-line, Kopie des Personalausweises der befugten Person für die Übertragung der Steuererklärungen

ü  Autorisierte Übersetzungen für die ausländischen Staatsbürger

ü  Die letzte Bilanz (falls das Unternehmen seit mindestens 30 Tagen gegründet wurde) und Monatsabschluss für den Monat Dezember des Vorjahres (gegebenenfalls) – (Papierformat, sie werden gescannt und in zip archiviert)

ü  Ordner für die Unterlagen

Alle Unterlagen werden in Papierformat, pdf Format mit xml Anhang abgegeben, gescannt und archiviert in zip Format.

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