Einzelunternehmer werden das Recht haben Mitarbeiter mit Arbeitsvertrag einzustellen nachdem die Regierung die Dringlichkeitsverordnung 44/2008 geändert hat. Bisher durfte in dieser Gewerbekategorie nur der Zulassungsinhaber seine Tätigkeit ausüben.
Datum: 31.05.2011
Quelle: Mediafax