Ab 30. März werden die Unternehmen EU-Fördermittel für die Entwicklung der Personalabteilung und für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen beantragen können. Die maximale Höhe der beantragten Fördermittel ist 2 Millionen Euro für die Entwicklung der Personalabteilung und 200.000 Euro für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Datum: 03.03.2009
Quelle:
Business Standard

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