Mit der Regierungsverordnung OG 23/2017 wird die Einführung des MwSt. Splitting Verfahrens in Rumänien festgelegt.
Dieses neue System ist optional ab dem 01.10.2017 und Pflicht für alle Mwst.-Zahler ab dem 01.01.2018.

Es handelt sich dabei um aus unserer Sicht sehr kompliziertes und bürokratisches System.
Alle in Rumänien MwSt.- pflichtige Unternehmen müssen hierfür ein separates Konto eröffnen. Die Kunden dieser Unternehmen müssen bei der Überweisung der Rechnungen die MwSt. auf dieses Konto überweisen.
Unternehmen welche Bareinnahmen haben, müssen die anteilige Mehrwertsteuer auf dieses Konto einzahlen.
Aus diesem Konto wird die MwSt. an das Finanzamt und an die eigenen Kunden überwiesen.

Die Unternehmen können über die Beträge die auf diesem Konto sich befinden nicht frei verfügen, sondern nur mit Genehmigung des Finanzamtes.

Die Unternehmen welche die Einführung des MwSt.-Splittings zum 01.10.2017 wünschen, bekommen eine Steuerermäßigung von 5% für das vierte Quartal 2017.

Das rumänische Finanzamt ist zurzeit damit beschäftigt die Anwendungsnormen für die Einführung dieses neuen Systems auszuarbeiten.

Anhand der uns bisher bekannten Informationen gehen wir davon aus dass die Implementierung dieses Systems in einer so kurzen Zeit erhebliche Schwierigkeiten für die rumänischen Unternehmen verursachen wird.

Auf die Unternehmen werden voraussichtlich erhebliche zusätzliche Kosten hinzu kommen mit der Einführung des neuen Systems, mit den fortlaufenden Überprüfungen der Mehrwertsteuer-Einnahmen und Ausgaben, mit der Verdoppelung des Aufwandes für die Überweisung der Rechnungen sowie mit der Beantragung von Erstattungen vom o.g. speziellen MwSt.-Konto.

Weiterführende Informationen werden laut dem rumänischen Finanzamt demnächst veröffentlicht.

Quelle: OG 23/2017

Update 20.11.2017

Die Umsetzung des MwSt.-Splittings wurde laut Angaben mehrerer Regierungsmitglieder vorerst gestoppt.

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