Durch das Steuergesetz Nr. 227/2015 werden folgende Änderungen bzgl. der rumänischen Mehrwertsteuer beschlossen:
- Ab dem 01.01.2016 beträgt der reguläre Mehrwertsteuersatz 20% anstatt 24%.
- Für Gebäude und Grundstücke wird das Reverse Charge Verfahren angewendet.
- Bis zum 31.12.2018 wird das Reverse Charge Verfahren auch für Mobiltelefone, PCs Tabletts und Spielkonsolen eingeführt.
- Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt weiterhin bis zu einem Umsatz von 220.000 Lei.
- Für Schulbücher, Bücher, Zeitungen und für den Eintritt in Museen, Schlösser usw. gilt ein Mehrwertsteuersatz von 5%.
- Für Sportevents gilt ein Mehrwertsteuersatz von 5% anstatt 9%.
- Für den Kauf von Sozialwohnungen wird eine Obergrenze von 450.000 Lei anstatt 380.000 Lei festgelegt, für die ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 5% gilt.
- Es werden diverse Änderungen bzgl. des Verkaufs neuer Immobilien eingeführt.
- Genauere Angaben bzgl. der Löschung aus dem Register der Innergemeinschaftlichen Operateure (EU-UStID).
- Die Vorsteuer für Fahrzeuge welche nicht exklusiv für Unternehmenszwecke verwendet werden, ist weiterhin lediglich zu 50% abzugsfähig.