Laut Dringlichkeitsverordnung Nr. 54/2010 und den Bestimmungen aus dem Order Nr. 2.112/2010 der Nationalen Steueragentur (ANAF) müssen die Firmen die neu gegründet werden und die Firmen die Ihren Firmensitz ändern, die Räumlichkeiten beim Finanzamt anmelden. Das Finanzamt erstellt eine Bescheinigung die dann beim Handelsregister eingereicht werden muss.

Das Finanzamt fordert aber diverse Unterlagen und Erklärungen um diese Bescheinigung zu erstellen, was extrem bürokratisch ist. In Wohnungen wo mehrere Firmen bereits angemeldet sind, kann diese Bescheinigung unter Umständen verweigert werden.

Als diese Änderungen in Kraft traten, gab es einen großen Akten-Stau bei der Steueragentut (ANAF), weil die Beamten einfach nicht wussten wie diese Bescheinigungen ausgestellt werden sollen und was diese Beinhalten müssen.

Ziel dieser Maßnahme ist, die so genannten “Briefkastenfirmen” zu bekämpfen. Unserer Meinung nach ist es eine zusätzliche bürokratische Hürde die Ihre Ziele kaum erreichen wird. Ganz im Gegenteil, davon werden auch die korrekten Firmengründer abgeschreckt und die Dauer der Firmengründung um einige Tage verlängert.

Datum: 27.07.2010
Quelle: Monitorul Oficial

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