In Bezug auf die Absetzbarkeit der Kosten eines Pkws (unabhängig davon, ob es sich um ein Firmenwagen handelt oder ein Mietwagen) richten sich,  sowohl die Kosten als auch die Mehrwertsteuer nach der Art der Nutzung des Pkws – ausschließlich für geschäftliche Zwecke oder andere Verwendungszwecke als rein geschäftlich.

Wird das Auto ausschließlich für geschäftliche Zwecke genutzt (Reisen zu Geschäftspartnern, Banken, Geschäftsreisen usw.), werden die Kosten und die Mehrwertsteuer zu 100% abgesetzt, sofern Fahrtenbücher erstellt werden, auf denen die Fahrten aufgeführt werden (praktisch müssen  alle gefahrene Kilometer laut Kilometerstandanzeige anhand von Fahrtenbücher begründet werden und alle Fahrten müssen rein geschäftlich sein).

Wenn man keine Fahrtenbücher erstellt (vorausgesetzt  dass die Nutzung eines Autos für geschäftliche Zwecke größtenteils rechtfertigt werden kann – das heißt dass für die Aktivitäten der Firma ein Auto notwendig ist), können  nur 50% sowohl von der Mehrwertsteuer als auch der Kosten mit Treibstoff,  Versicherung, Reparaturen, bezahlte Miete, usw. abgesetzt werden.

Die Abschreibung kann nur bis zu maximal 1500 Lei / Monat erfolgen (es soll kein Anreiz für den Kauf von Luxusautos sein, bei denen die monatliche Anschreibung hoch ist).

Die Diskussion über die Absetzbarkeit der Kosten für Firmenpkws unterscheidet sich geringfügig je nach Art der Besteuerung des Unternehmens (Einkommensteuerzahler oder Mikrosteuerzahler). Im Falle von Mikrosteuerzahler,  haben Steuerprüfungen manchmal Missbräuche gemacht, dort wo keine Fahrtenbücher geführt wurden. Es  wurden 50% der Ausgaben als Vorteil für die Mitarbeiter oder als Dividende für die Firmeninhaber angesehen (je nachdem wer das Auto verwendet)  und dementsprechend versteuert.

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