Allgemein

In dieser Rubrik möchten wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen, Bedingungen und Informationen über
den Ablauf der Gründung präsentieren.
Die Informationen beziehen sich auf die Gründung einer GmbH in Rumänien. Möchten Sie Informationen zur Gründung anderer Gesellschaftsformen? Kontaktieren Sie uns und wir werden Ihnen diese zur Verfügung stellen.

Erforderliche Unterlagen

– Kopie des Personalausweises bzw. Reisepass der Gesellschafter und des zukünftigen Geschäftsführers

– Amtlicher Nachweis der Wohnanschrift der Gesellschafter und des zukünftigen Geschäftsführers: entweder Ausweisdokument oder Anmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt.

– Kauf bzw. Mietvertrag für den Firmensitz in Rumänien sowie Grundbuchauszug. Der Firmensitz kann auch von uns zur Verfügung gestellt werden, ist nicht im Gründungspreis enthalten.

– Drei Firmenbezeichnungs-Vorschläge.
Gründungsurkunde – diese wird von den Gesellschafter abgeschlossen und durch ein Notar oder von einem Anwalt beglaubigt. Die Gründungsurkunde erstellen wir zusammen mit Ihnen.

Erklärung auf eigener Verantwortung, dass keine Steuerstraftaten in Rumänien vorhanden sind.

Wenn eine ausländiche Gesellschaft eine rumänische Gesellschaft gründet sind zusätzlich folgende Unterlagen notwendig:
Handelsregisteranmeldung der ausländischen Gesellschaft
Bankbonitätsschreiben
Handelsregisterauszug der ausländischen Gesellschaft

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Ablauf

1. Suche einer geigneten Imobilie für den Firmensitz der Gesellschaft. Beschaffung der notwendigen Dokumente: Mietvertrag
oder Kaufvertrag, Grundbuch-Kopie. Falls die Imobilie zu einem Mehrfamilienhaus gehört, muss die Einstimmung
aller anderen Hauseigentümer oder Mieter eingeholt werden. Der Firmensitz kann auch von uns gestellt werden.
2. Festlegung der Firmenbezeichnung.
Überprüfung der Firmenbezeichnung beim örtlichen Handelsregister.
Die Firmenbezeichnung wird danach beim Handelsregister für drei Monate reserviert.
3. Enwurf des Gründungsurkunde der neuen Gesellschaft.
4. Unterschrift und Beglaubigung der Gründungsurkunde bei einem Notar.
5. Bezahlung der Gebühren für die Eintragung im Handelsregister.
6. Die Gründungsdokumente werden beim Handelsregister eingereicht.
7. Die Dokumente werden überprüft. Der zuständige Richter genehmigt danach die Gründung.
Diese wird im rumänischen Amtsblat veröffentlicht. Es wird ein Gründungszertifikat erstellt.
8. Anmeldung beim Finanzamt. Das Finanzamt teilt anschließend die Steuernummer der neuen Gesellschaft mit.
9. Beantragung eventueller zusätzlicher Genehmigungen.
10. Falls notwendig: Beantragung einer MwSt.-Nr.

Wichtig:

Alle Gesellschafter und Geschäftsführer des zu gründenden Unternehmens dürfen keine Eintragungen im Strafregister haben.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Gründung sind eine amtlich bestätigte Anmeldeadresse (Eintragung im Personalausweis, Anmeldebestätigung Einwohnermeldeamt) und die Vorlage der Steuernummer (Tax ID Number) der Gesellschafter/Geschäftsführer des zu gründenden Unternehmens.

Die Dauer für eine Firmengründung beträgt in der Regel ca. 1 bis 2 Wochen, nach Erhalt der notwendigen Unterlagen/Vollmachten vom Auftraggeber. Erste Rechnungen können nach der Anmeldung beim Finanzamt und ggf. MwSt.-Anmeldung ausgestellt werden. Hierfür ist mit ca. 2 Wochen Bearbeitungszeit zu rechnen

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