Societate pe actiuni (SA) – AG

Societate pe actiuni (SA) – Aktiengesellschaft (AG)

mindestens 2 Aktionäre sind gesetzlich vorgeschrieben
– die Gründer können natürliche oder juristische Personen sein, sowohl Rumänen als auch Ausländer
Stammkapital: mindestens 25.000 € (Gegenwert in RON, zum Wechselkurs der Nationalbank Rumäniens am Zeichnungsdatum)
– bei der Gründung muss mindestens 30% des Stammkapitals erbracht sein, der Rest innerhalb von 12 Monaten
– das Stammkapital wird in Aktien mit einem Nennwert von mindestens 0,1 RON  unterteilt sein
– die Organe der AG in Rumänien sind: die Hauptversammlung, der Vorstand und die Zensorenkomission
– es ist mindestens eine ordentliche Hauptversammlung jährlich vorgeschrieben
– zusätzlich gibt es außerordentliche Hauptversammlungen die so oft wie nötig berufen werden können
– bei einer außerordentlichen Hauptversammlung müssen wenigstens 3/4 des Kapitals der AG anwesend sein
– die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlungen sind mit einer Mehrheit von mindestens der Hälfte des Kapitals rechtskräftig
– bei einer zweiten Einberufung genügen die Anwesenheit der Hälfte des Kapitals. Beschlüsse können mit einer Mehrheit von mindestens 1/ 3 des Gesellschaftskapitals erfasst werden
– Die Geschäftsführung kann von einem einzigen Vorstand gebildet werden. Auch mehrere Vorstände sind zugelassen
– der Vorstand (bei einem einzigen Vorstand) oder wenigstens die Hälfte der Vorstände muss  rumänischer Staatsbürger sein. Um ausländische Personen zum Vorstand berufen zu können, muss dieses ausdrücklich im Gründungsdokument vorgemerkt sein
– die Mitglieder des Vorstands werden entweder im Gründungsdokument genannt, oder später von der Hauptversammlung bestellt
– die Vorstände werden für maximal 4 Jahre berufen
– für die interne Wirtschaftsprüfung ist eine Zensorenkomission (entspricht dem deutschen Aufsichtsrat) zuständig. Diese besteht aus mindestens drei Mitgliedern und aus drei weiterne Stellvertretern.
– die Zensorenkomission ist verpflichtet mindestens einmal im Jahr der Hauptversammlung zu berichten
– Für AG die ihre Bilanzen nach IRFS (International Financial Reporting Standards) erstellen und diese von einem Wirtschaftsprüfer verifizieren lassen, müssen keine Zensorenkomission mehr bestellt werden.

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