Societate in comandita simpla (SCS) – KG

Societate in comandita simpla (SCS) – Kommanditgesellschaft (KG)

– wird durch einen oder mehreren Gesellschafter mit unbeschränkter Haftung (Komplementär) und von einem oder mehreren Gesellschafter mit beschränkter Haftung gegründet (Kommanditisten)
– mindestens ein Komplementär und ein Kommanditist müssen vorhanden sein
– hat eine eigene Rechtspersönlichkeit
– die Geschäftsführung wird vom Komplementären ausgeübt.
– es wird kein Mindeststammkapital vorgeschrieben

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