Die rumänische Regierung plant einen Exportverbot für Holz (Baustämme, Bauholz, Nutzholz, Sägeholz, Brennholz) aus Rumänien.
Dieses soll bis am 31.08.2015 gültig sein.

Die Maßnahme wird voraussichtlich per Eilverordnung in Kürze in Kraft treten.

Danach soll eine Ausfuhrlizenz für jede Export-Lieferung notwendig sein, welche folgende Elemente beinhalten muss:

– Aussteller
– Antragsteller
– Herkunft
– Einstufung (Qualität/Preis)
– Sorte
– Menge
– Verkaufspreis
– Lieferort
– Transportweg
– Grenzübergang

Grund für diese Maßnahme sind die Berichte die in Rumänien veröffentlicht wurden, welche illegale Holzeinkäufe, Preisabsprachen beim Kauf oder Monopolbildungen meldeten.

Eine Überarbeitung der Gesetze für die Forstwirtschaft liegt zur Zeit im Parlament und diese werden wahrscheinlich in nächster Zeit beschlossen werden.

Datum: 17.05.2015

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