Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, zusammen mit den G20-Länder haben sich verpflichtet bis September 2015 den zusammengefassten Plan Betreff der Verrechnungspreise (Transferpreise) abzuschließen . Als Teil der Europäischen Union, wird erwartet, dass auch Rumänien bei der Umsetzung dieser Initiative mithalten wird.

Dieser Artikel zeigt die Schritte auf, die Rumänien einhalten müsste um die Punkte aus oben genanntem Plan zu verfolgen.

Punkt 4 des Aktionsplans BEPS sieht die Begrenzung von Verfälschungen der Steuerbasis durch Abzug von Zinsen und anderen Finanzierungskosten vor.

Um solche Transaktionen zu regeln, könnte das rumänische Steuerrecht durch Verabschiedung von klaren Bestimmungen verbessert werden. Die Bestimmungen betreffen die Methoden die verwendet werden sollten um den Marktpreis für derartige finanzielle Transaktionen zu etablieren: solche Beispiele sind von Ländern wie Großbritannien und Deutschland, die diese Bestimmungen in nationales Recht umgesetzt haben, gegeben.

Punkt 5 des Aktionsplans BEPS setzt sich als Ziel die Bekämpfung der schädlichen Steuerpraktiken und Erhöhung der Transparenz und wirtschaftlichen Substanz.

Aus der Perspektive der Verrechnungspreise, können die rumänischen Steuerbehörden die Überprüfung der Korespondenz durchführen zwischen den vertraglichen Vereinbarungen mit den rumänischen Steuerzahler und den Tochtergesellschaften und die durchgeführten Funktionen, übernommenen Risiken.

Punkt 8 des Aktionsplans BEPS befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von immateriellen Vermögenswerten, kurz nach der Entwicklung des Plans (30. Juli 2013). Das inländische Steuerrecht sieht einen begrenzte Rahmen Betreff der immateriellen Vermögenswerte vor. Die Abgabenordnung (Artikel 7) beinhaltet die Definitionen für bestimmte Arten von immateriellen Vermögenswerten, bzw. finden wir Definitionen von Know-how und Copyright /verwandte Rechte wieder .

Punkt 9 des Aktionsplans BEPS schlägt Lösungen vor für die angenommenen Risiken und das benutzte Kapital. Das Finanzamt könnte folgende Maßnahmen umsetzen:

• Bestätigung der Korrespondenz zwischen Risiko und eingesetztes Kapital

• Überprüfen der tatsächlichen Transaktionen gegenüber der vertraglichen Risikoverteilung und des Kapitals.

Punkt 10 des Aktionsplans BEPS setzt sich als Ziel, die Identifizierung der Maßnahmen zur Bekämpfung bestimmter Hochrisiko-Transaktionen. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat in dieser Richtung noch keinen Bericht herausgegeben, und vor Ort wird erwartet, dass die rumänischen Steuerbehörden die konzerninterne effektiven Dienstleistungen untersuchen und die Vorteile für die Unternehmen in Rumänien.

Punkt 13 des Aktionsplans BEPS schlägt Änderungen in Kapitel V “Verrechnungspreisdokumentation” vor sowie das Erstellen eines Landesberichts („Country-by-Country reporting) um die Transparenz im Bereich der Verrechnungspreise Steuer sicherzustellen. Am 30.Januar 2014 erstellte die  Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung solch einen Bericht indem Länder wie Deutschland, Frankreich und die USA sich für solch ein Formular ausgesprochen haben. Es ist zu erwarten, dass auch Rumänien sich solch einem Bericht anschließt.

Schlussfolgerungen

Als eine natürliche Folge, wird erwartet, dass Rumänien die Maßnahmen zur innerstaatlichen Rechtsvorschriften und internationalen Steuertrends in der gleichen Zeit so ausrichtet, dass eine bessere Sammlung von Einnahmen im  Staatshaushalt sichergestellt wird.

Datum: 26.05.2014

Quelle:  hotnews.ro

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