Am 14.03.2013 ist die Eilverordnung Nr. 08/06.03.2013 in Kraft getreten. Diese Gesetzesänderung beabsichtigt die Absetzbarkeit der Belege (Bons) zu vereinfachen. Demnach ist die Mwst. der Belege deren Gesamtwert (inkl. Mwst.)  100 Euro nicht übersteigt, absetzbar, auch wenn keine dazugehörige Rechnung vorhanden ist. Voraussetzung ist, dass die Ust. Id des Kunden (Käufers) auf dem Beleg gedruckt wird.

Die Verkäufer/Dienstleister deren Kassen die Ust. Id des Kunden nicht ausdrucken können, sind verpflichtet eine dazugehörige Rechnung auszustellen, wenn der Kunde diese anfordert.

Die durch die Belege erworbene Produkte oder Dienstleistungen sind unter der Berücksichtigung der anderen gültigen Vorschriften weiterhin absetzbar. So zum Beispiel sind die Benzin- und Diesel Belege für Unternehmen die keine Transportfirmen sind, lediglich zu 50% absetzbar.

Unsere Meinung ist, dass diese Gesetzesänderung eigentlich keine Vereinfachung mit sich bringt. Im Gegenteil, die Unternehmen haben zusätzliche Kosten um die notwendigen Software-Änderungen der Kassen zu bezahlen bzw. um neue Kassen zu kaufen.

Datum: 26.03.2013
Quelle: Finanzamt

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