Das rumänische Steuergesetzbuch wurde erneut geändert. Anfang Juni wurde die Dringlichkeitsverordnung Nr 24/2012 veröffentlicht. Die wichtige Neuerung ist die Erhöhung des Mehrwertsteuer Schwellenwertes für Kleinunternehmen. Der Schwellenwert für Kleinunternehmen betrug bislang 35.000 EURO. Nach den neuen Regelungen wurde dieser auf 65.000 EURO (220.000 RON) erhöht, allerdings gilt die neue Regelung höchstens bis 31.12.2014. Bei Überschreitung des Schwellenwertes für Kleinunternehmen muss sich das Unternehmen als Mwst.-pflichtig registrieren lassen.

Die wichtigste Auswirkung besteht darin, dass zukünftig mehrere Unternehmen die Sonderregelungen für Kleinunternehmen anwenden dürfen. So können diese um 24% geringere Endverbraucherpreise praktizieren.

Datum: 18.07.2012

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