Der Begleitausschuss des POR (Regionale Operationalen Programms) hat eine Reihe von Maßnahmen für die Beschleunigung der Projektdurchführung und für die finanzielle Umsetzung des POR-Fonds am 19-20 Mai beschlossen. In diesem Sinne, wird in der  Maßnahme 4.3 „Unterstürzung der Entwicklung der Mikrounternehmen“ keine eigene Finanzierung mehr notwendige sein. Folglich wird die maximale Höhe der gewährte Förderung 100% der förderfähigen Projektkosten betragen, aber nicht mehr als 200.000 Euro. Die Entscheidung wurde getroffen, um den Zugang zu den Europäischen Strukturfonds zu vereinfachen im Kontext der Wirtschaftskrise.

Auch als Hilfe für die Mikrounternehmen gedacht, wurden die Kriterien bei der Antragstellung vereinfacht. So zum Beispiel reicht eine positive Vorjahresbilanz aus, um förderfähig zu sein.

Datum: 21.05.2010
Quelle
: Fonduri-structurale

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