Programmbeschreibung
Regionales Operationelles Programm 2.2
„Förderung der Schaffung von Produktionskapazitäten und derere Erweiterung
und Entwicklung der Dienstleistungen“
- informative Version –
Zweck:
- Verbesserung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit durch die Erhöhung der Arbeitsproduktivität in den KMU-s in diejenigen wettbewerbsfähigen Bereiche, die in der Nationalen Strategie für Forschung identifiziert wurden.
Förderfähige Antragsteller:
- KMU-s
- Vereine des Geschäftsumfeldes (für Internationalisierung)
Gebiet:
- Nicht landwirtschaftliche KMU-s aus dem städtischen Raum
- nicht landwirtschaftliche mittlere Unternehmen aus dem ländlichen Raum
Unternehmen die sich in Schwierigkeit befinden, können keine regionale Hilfe erhalten
Förderfähige Aktivitäten:
- Bau/ Modernisierung und Erweiterung der Produktionsräume/der Dienstleistungen der KMU-s, inkl. Ausstattung mit materiellen und immateriellen Aktiva
- Für die Implementierung der Zertifizierungsprozedur von Produkte und Dienstleistungen erforderliche Aktivitäten
- Werbung für Produkte und Dienstleistungen, Erstellung von Webseiten für die Darstellung der bewerbene Aktivität, Produkte und Dienstleistungen, inkl. online Verkaufsmittel
- Aktivitäten, die die Internationalisierung betreffen (Teilnahme an Messen und internationale Ausstellungen, Anpassung der technologischen Prozesse an die für Exportmärkte spezifische Zertifizierungssysteme, usw.)
Bedingungen für Förderfähigkeit der Projekte:
- Das Projekt soll zum Zweck der Investitionspriorität einpassen
- Das finanzierte Projekt darf physisch nicht beendet sein oder es darf nicht völlig implementiert sein, bevor dem Einreichen des Projekts im Rahmen des Regionalen Operationellen Programms 2014-2020, egal ob die dazegehörenden Zahlungen vom Antragsteller erledigt oder nicht erledigt wurden.
- Die Investition soll die förderfähigen Aktivitäten des Antragstellers betreffen
- Der Wert des Projekts soll in die Mindest- und Höchstwerte für jede Investitionspriorität eingepasst werden
- Die Implementierungszeit der Investition darf nicht länger dauern, als der 31.12.2023.
Förderfähigkeit der Kosten:
Folgende Kosten werden vom EFRE (der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung nicht gefördert:
- Stilllegung und Bau von Kernkraftwerke;
- Investitionen die als Ziel die Verminderung der Emissionen von Treibhausgasen vorhaben, im Rahmen der in der Richtlinie 2003/87/EG dargestellten Aktivitäten;
- Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung vom Tabak und Produkten aus Tabak;
- Unternehmen die sich in Schwierigkeit befinden, laut EU Vorschriften;
- Investitionen in Flughafeninfrastruktur, Ausnahme sind diejenige die den Umweltschutz betreffen
Die Kosten sollen folgende Bedingungen kumulativ erfüllen, um als förderfähige Kosten betrachtet werden können:
- Sie sollen vom Empfänger verauslagt werden und sie sollen zwischen 01.01.2014 und 31.12.2023 bezahlt worden;
- Sie sollen von rechtfertigenden Unterlagen begleitet werden;
- Sie sollen Teil des Finanzierungsvertrages sein und sie sollen dessen Vorschriften einhalten;
- Sie sollen gemäß der europäischen und nationalen Gesetzgebung sein, was die Staatshilfe/De-minimis-Beihilfe, die Prozeduren für die öffentliche Beschaffung betrifft, sie sollen im direkten Zusammenhang mit den Aktivitiäten des Projekts stehen und sie sollen fürs Projekt erforderlich sein.
Förderfähige Mindest- und Höchstwerte der Projekte:
Gewährung:
- EFRE förderfähiger Mindestwert des Projekts: 200.000 Euro
- EFRE förderfähiger Höchstwert des Projekts: 1.000.000 Euro
Kredit mit Gewährung:
- EFRE förderfähiger Mindestwert des Projekts: 1.000.000 Euro
- EFRE förderfähiger Höchstwert des Projekts: 5.000.000 Euro
Die Höhe des Zuschusses:
- Bis 50% für Antragsteller des öffentlichen Rechts, die als große Unternehmen betrachtet sind
- Bis 60% für mittlere Unternehmen
- Bis 70% für Mikrounternehmen und kleine Unternehmen
Die höhe des Zuschusses ist niedriger im westlichen Region des Landes und in Bukarest-Ilfov Region.